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Thema: Die geplante Abgeltungssteuer
Das Thema hat 463 Beiträge:
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Global_2  Am: 15.05.2010 18:09:43 Gelesen: 124037# 439 @  
@ pullPUSH [#438]

Anlage SO ist für Fälle, für die die Übergangsregelung gilt, die somit noch nicht unter die Abgeltungssteuer fallen. Das betrifft bspw. Veräußerungsgeschäfte in Aktien & Zertifikaten, die

- noch vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden und...
- im Fall von Zertifikaten vor dem 01.07.2009 veräußert wurden
- im Fall von Aktien irgendwann in 2009 innerhalb der einjährigen Spekufrist ab Anschaffungsdatum verkauft wurden.

Wahrscheinlich gilt für Futures eine ähnliche Übergangsregelung.
 
tantan  Am: 18.05.2010 07:39:48 Gelesen: 123904# 440 @  
Hat jemand, bei einem dt. Broker, Abgeltungsteuer auf Futuresgewinne vorab abgezogen bekommen?
 
tantan  Am: 27.09.2010 14:12:36 Gelesen: 119269# 441 @  
Nun hat man die Abgeltungssteuer auch in unserem Finanzamt eingeführt. Zuviel gezahle Steuern werden erstattet. Die Werbungskosten wurden da natürlich nicht mehr berücksichtigt. Sie lagen in 2009 aber auch nicht wesendlich über dem Sparerfreibetrag. Das sieht für 2010 aber ganz anders aus.
 
AAA  Am: 07.10.2010 19:13:58 Gelesen: 118816# 442 @  
@ tantan [#441]
2010 Werbungskosten

Ich hab meine 2009 Steuer noch nicht fertig. Konnte man nun 2009 Schuldzinsen von Kursgewinnen absetzen oder nicht?
Muss ich jetzt die ganzen 18 Seiten hier nochmal durchlesen? :(

Schuldzinsen lassen sich vom 1. Januar 2009 an nicht mehr als Werbungskosten absetzen.
http://www.faz.net/s/RubD0AD9A6D94EE4658B9DDDAEB8EE726B0/Doc~E05787581BBE44400B753AACA0BB40648~ATpl~Ecommon~Scontent.html


Lassen sich Kreditzinsen aus der Finanzierung von Aktien oder Anleihen weiterhin absetzen?
Wer auf Kredit spekuliert, darf seine Finanzierungskosten ab 2009 nicht mehr von Dividenden und Zinsen abziehen.

http://www.focus.de/finanzen/steuern/abgeltungsteuer/tid-11169/abgeltungsteuer-steuern-und-verluste_aid_318613.html

Von Kursgewinnen steht da aber nix bei Focus!
 
tantan  Am: 07.10.2010 19:46:20 Gelesen: 118811# 443 @  
@ AAA [#442]

Eigendlich fallen gezahlte Zinsen unter den Tisch. In der IAB-Abrechnung wird aber der Zinsüberschuß angegeben. Also versuche nur das Nettozinsergebniss zu versteuern. Negative Zinsen wirst du nicht absetzen können. Angeben würde ich sie aber trotzdem. Sollte das Verfassungsgericht die jetzige Regelung verwerfen und alle Unkosten müssen wieder berücksichtigt werden, gibt es einen Nachschlag.
 
AAA  Am: 07.10.2010 20:23:09 Gelesen: 118808# 444 @  
@ tantan [#443]

Eigentlich hatte ich eher an Fremdkapital Schuldzinsen gedacht. Ich muss diese, wenn ich sie durch Trading erwirtschafte, besteuern und der Kreditgeber ebenfalls. Das wäre dann eine Doppelbesteuerung oder nicht?

"Verfassungsgericht"
Ist dir dazu Konkreteres bekannt wie die Chancen stehen?
 
zorrie  Am: 07.10.2010 21:17:03 Gelesen: 118796# 445 @  
@ tantan [#443]

Sollte das Verfassungsgericht die jetzige Regelung verwerfen und alle Unkosten müssen wieder berücksichtigt werden, gibt es einen Nachschlag

In der FTD vom 04.10.10 steht dazu folgendes:

[I]Steuerstreit um die Geldanlage landet wegen unklarer Gesetze, ungünstiger Verwaltungsanweisungen aus Sicht der Sparer und stets neuen Produkten zunehmend beim Bundesfinanzhof (BFH) oder Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Anleger können dies nutzen, indem sie ihre Fälle durch einen Einspruch mit Verweis auf das anhängige Verfahren offen halten. Dann ruhen sie so lange, bis eine finale Entscheidung getroffen ist. Im Erfolgsfall gibt es eine Erstattung nebst Steuerzinsen - ansonsten bleibt alles beim Alten.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/:recht-steuern-wie-man-auf-steuerprozesse-aufspringt/50178400.html)

Ich nehme an, "... ihre Fälle selbst offen halten" bedeutet ein Einspruch mit Verweis auf das anhängige Verfahren, nachdem man den Steuerbescheid erhalten hat
 
tantan  Am: 08.10.2010 06:45:39 Gelesen: 118781# 446 @  
@ AAA [#444]

@ zorrie [#445]

Meine Unkosten in 2009 ware nicht höher als der Sparerfreibetrag. Bei meinem Einspruch ging es um etwas Anderes. In 2010 werden die Unkosten wesendlich höher sein. Ich hatte gehofft, das bis dahin schon ein Verfahren läuft. Ein eigenes werde ich nicht anstreben. Insgesammt kann ich mit der Abgeltungsteuer gut leben.
 
AAA  Am: 11.02.2011 15:41:51 Gelesen: 110055# 447 @  
@ tantan [#446]

So wie es für mich auf den ersten Blick aussiehst hat das FA für 2009 meine abgezogenen "Finanzierungskosten" nicht beanstandet. :)

Wie siehts bei euch aus?
 
AAA  Am: 17.02.2011 15:23:08 Gelesen: 109488# 448 @  
@ AAA [#447]

Habt ihr euren Bescheid für 2009 noch nicht bekommen, oder seit ihr alle unter die "Hobby Trader" gegangen (tantan ausgenommen natürlich ;), die mit dem Sparerpauschbetrag auskommen?
 
benedikt54  Am: 17.02.2011 16:06:12 Gelesen: 109478# 449 @  
@ AAA [#448]

2009

Lustig, den habe ich noch gar nicht abgegeben.
 
AAA  Am: 17.02.2011 17:50:51 Gelesen: 109454# 450 @  
@ benedikt54 [#449]

Wie geht das? Selbst mit Steuerberater hast doch nur bis 31.12.2010 Zeit?

Nu ham wa 2011.
 
zorrie  Am: 18.02.2011 13:51:20 Gelesen: 109421# 451 @  
@ AAA [#447]
Habe mich nicht getraut meine Finanzierungskosten anzugeben. Ich bin froh, wenn der Ausbau des Verlustvortrags anerkannt wird und wollte niemanden beim FA ungnädig stimmen.

Für 2010 sieht das anders aus, dann werde ich das versuchen!
 
Sammy  Am: 19.03.2011 16:40:38 Gelesen: 106771# 452 @  
Hallo Gemeinde,
ich habe die Idee mit Aktienpositionen, die im Depot im negativen Bereich liegen, für die man aber durchaus bullisch gestimmt ist, den Verlustverrechnungstopf zu optimieren.
Also diese Aktien verkaufen, Verlust realisieren, Verrechnungstopf mit diesen Verlusten belasten. Danach relativ zeitnah diese Aktienpositionen zu ähnlichen Kursen wiederaufbauen.
Durch diese Strategie würde man sich Luft im Verrechnungstopf verschaffen, so dass man beispielsweise andere Positionen verkaufen kann und für diese weniger Steuern abführen müsste.
Spricht etwas dagegen, den Verrechnungstopf in dieser Weise zu managen?
Ist das möglich bzw. sinnvoll, oder habe ich in meinen Überlegungen etwas übersehen?
Danke, Sammy
 
scorpion260  Am: 19.03.2011 18:05:41 Gelesen: 106763# 453 @  
@ Sammy [#452]

Gestaltungsmißbrauch, da Verkauf/zeitnaher Neukauf nur stattfinden, um die Steuerlast zu senken.

War aber auch früher schon Gestaltungsmißbrauch, wenn man kurz vor Ende der Spekulationsfrist noch schnell im Verlust befindliche Titel verkauft und wieder neugekauft hatte.

Ist genauso unzulässig wie zB Dividendenstrippping, derartige Vorgehensweise fallen sämtlichst unter Gestaltungsmißbrauch zur Senkung der Steuerlast und werden Dir vom FA nicht anerkannt.
 
Sammy  Am: 19.03.2011 18:50:32 Gelesen: 106756# 454 @  
@ scorpion260 [#453]

So etwas in der Art habe ich mir schon gedacht.
Allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass man die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung gar nicht mehr angeben muss, da davon ausgegangen wird, dass die Banken bzw. Broker die Abgeltungssteuer auf die Gewinne schon als Quellensteuer abgeführt haben.
Wenn dem so ist, dann müsste das FA überhaupt erst einmal auf die Idee kommen nachzuprüfen und zusätzlich dabei auch noch überhaupt den Sachverhalt erkennen... oder?

Mal ganz davon abgesehen... wo beginnt denn hier überhaupt ein Gestaltungsmißbrauch?
Wenn ich beispielsweise ein heavy Trader einer Währung oder Index bin, dann wird es haufenweise solcher Fälle geben, wo ich im Verlust verkaufe, um dann sogar intraday neu einzusteigen.
Von daher kann man m.E. diese Sache nicht mit dem Verlustschreiben kurz vor Ende der Speku-Frist vergleichen.
 
tantan  Am: 19.03.2011 19:07:16 Gelesen: 106751# 455 @  
@ Sammy [#454]

Wenn der Grund einer Handelsentscheidung nur die Steuersenkung ist, liegt ein Gestaltungsmißbrauch vor. Wenn du billiger zurückkaufst ist das nicht der Fall. Seit dem Wegfall der Spekulationsfrist entsteht auch keine direkte Steuersenkung mehr. Indirekt entsteht natürlich ein Zinsvorteil. Ist wohl eine Frage von Gewissen und Moral. Juristisch sehe ich für kleine Beträge kein Problem.
 
scorpion260  Am: 19.03.2011 19:08:55 Gelesen: 106751# 456 @  
@ Sammy [#454]

Na gut, das könnte stimmmen. Da es keine Spekufrist mehr gibt, kann man sich, letzenendes, ja doch nicht vor der Pauschalbesteuerung drücken, das stimmt.
Dann macht es aber auch keinen Sinn mehr, Verlustpositionen zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen, da dem realisierten Verlust ja am Ende ein umso höherer Gewinn entgegensteht, der Saldo ist also der Gleiche.

Und Du hast Recht, Du mußt, wenn Du es nicht möchtest, in der STeuererklärung keinerlei Gewinne, oder sonstige Eínkünfte mehr angeben, da Deine Bank/Broker ja i. d. R. alles schon abgeführt hat und am Jahresende per Steuerverprobung auch geprüft hat, ob das alles so stimmt, und den Saldo gezahlter Steuern/Soli dann auch noch um etwaige noch nicht berücksichtigte schon zuviel/zuwenig gezahlte Steuern (Quellensteuern/KapErtragsSt/Soli) berichtigt.
 
Sammy  Am: 19.03.2011 21:34:58 Gelesen: 106736# 457 @  
@ scorpion260 [#456]

"Dann macht es aber auch keinen Sinn mehr, Verlustpositionen zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen, da dem realisierten Verlust ja am Ende ein umso höherer Gewinn entgegensteht, der Saldo ist also der Gleiche."

Das stimmt.
Ich habe aber mehr in Richtung Kapitalerhalt gedacht.
D.h. durch den temporär erzeugten Verlust im Verrechnungstopf könnte man sofort eine andere (Gewinn)Position verkaufen, von deren Gewinn durch die Verrechnung mit den Verlusten weniger Steuer sofort abgeführt würde.
Man könnte mit dem erhaltenen Kapital dann weiter wirtschaften.
Im anderen Fall wäre es sofort weg.

@ tantan [#455]

Danke. Auch für den Hinweis auf die Moral.
Ich werde darüber nachdenken. ;o)
 
zorrie  Am: 20.03.2011 10:00:20 Gelesen: 106722# 458 @  
@ Sammy [#452]

Früher ging es beim diesem Gestaltungsmißbrauch darum, Steuern zu vermeiden. Zwischen Verkauf und Rückkauf mussten ein paar Tage liegen.

Heute geht es jedoch nicht um Steuervermeidung, sondern nur um den Zeitpunkt, wann die Steuern gezahlt werden. Ob das FA hier auch einen Gestaltungsmißbrauch anmahnt, müsste sich erst noch herausstellen. Die Steuern bekommt der Staat über kurz oder lang sowieso.

Ich könnte mir vorstellen, das Deine Vorgehensweise geduldet wird. Aber eine Garantie gibt es natürlich nicht, da es noch kein Gerichtsurteil und keine Anweisung vom FA gibt.

Fazit: Ich an Deiner Stelle würde das machen. Was soll schon passieren? Falls Dein Vorgehen 1. erkannt UND 2. dann als Gestaltungsmißbrauch gelten sollte (ich halte beides für unwahrscheinlich), wird es halt nix und hat ein wenig Bank-Gebühren gekostet.
 
Sammy  Am: 20.03.2011 20:59:22 Gelesen: 106692# 459 @  
@ zorrie [#458]

"Heute geht es jedoch nicht um Steuervermeidung, sondern nur um den Zeitpunkt, wann die Steuern gezahlt werden."

Das trifft es wohl so genau.
Danke für den Input.
 
redsnapper  Am: 20.03.2011 22:49:31 Gelesen: 106677# 460 @  
@ AAA [#442]

Habe ich gerade erst gelesen... Eine Hammer Idee!
Ich werde es für 2010 auch versuchen.
Danke,
redsnapper
 
BrokerMaster II  Am: 20.03.2011 22:53:41 Gelesen: 106675# 461 @  
Bereits nach alten Recht (§ 23 EStG a. F.) war der Kauf und Verkauf am selben Tag in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichen Kursen kein Gestaltungsmissbrauch (BFH v. 25.08.2009 - IX R 60/07).

Pressemitteilung:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=2beff9b5362d0ecc8afc0a3935b4217c&nr=19998&linked=pm

Urteil:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=2beff9b5362d0ecc8afc0a3935b4217c&nr=20042&pos=0&anz=1
 
AAA  Am: 21.03.2011 10:43:59 Gelesen: 106644# 462 @  
@ redsnapper [#460]

Heißt du warst beim abziehen der Finanzierungskosten genauso schüchtern wie @ zorrie [#451]? ;) Ich hab 2009 damit ein paar tausend EUR Steuern sparen können.

@ scorpion260 [#453]

Gestaltungsmißbrauch, da Verkauf/zeitnaher Neukauf nur stattfinden, um die Steuerlast zu senken.

Und wer stellt fest, ob es sich hier um daytrading, oder Gestaltungsmißbrauch handelt? Bei einem "Invstor", bei dem es nur einen trade im Jahr gibt, macht mag der Vorwurf Gestaltungsmißbrauch ja noch überschaubar sein, aber bei einem daytrader? Gibt es dann dort tausende Gestaltungsmißbräuche, weil Verkauf/zeitnaher Neukauf?

@ BrokerMaster II [#461]

"Bereits nach alten Recht (§ 23 EStG a. F.) war der Kauf und Verkauf am selben Tag in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichen Kursen kein Gestaltungsmissbrauch..."

Ok, da hätten sie ja sonst auch viel zu tun...

Bin dann mal gespannt, wann Daytrading als Gestaltungsmissbrauch der Abgeltungssteuer genannt wird. Ist ja eigentlich schon etwas "unsozial", die andern rackern sich den ganzen Tag ab und zahlen 30-35-40% Einkommensteuer und als Traderlein sind es "nur" 25%. ;)
 
redsnapper  Am: 21.03.2011 13:11:03 Gelesen: 106625# 463 @  
@ AAA [#462]

"schüchtern" Danke, für den Euphemismus...
Ich denke immer der Steuerberater wird schon alles richtig machen.
Für mich ist deine Idee richtig kreativ!
Aber für 2010 lass ich sie bluten...
 

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