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Thema: Bafin untersagt der K1 Invest Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft
Das Thema hat 201 Beiträge:
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Walter  Am: 24.03.2003 10:13:51 Gelesen: 29175# 2 @  
Ich kenne den Fond nicht, und es interessiert mich auch nicht. Ich weis auch, das Ihnen meine Antwort nicht unmittelbar weiter hilft, aber dennoch. In dem Sie nachfragen, haben Sie Zweifel, und das ist auch gut so.

Warum eigentlich immer ins Exotische? Wer mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in unseren Breitengraden keinen Profit erwirtschaften wird, wird es auch sicherlich nicht mit Unternehmen auf den Jungferninseln. Schon klar, es geht hier um Steuern. Andererseits geht es aber auch um Rechtssicherheit, welche auf den Jungferninseln eher schlecht zu erlangen sein wird.

Erklärt man den Anlegern, das man in den letzten Wochen ausgezeichnete Spitzenunternehmen der deutschen Wirtschaft zu sehr, sehr günstigen Preisen erwerben konnte, interessiert das nur noch am Rande.

Kommt man jedoch mit einer Story von einem Unternehmen mit gewaltigen Goldfunden im Dschungel von Neuginea, werden die Ohren immer länger. Je weiter entfernt und je abstruser die Story ist, noch dazu gepaart mit steuerfreien Einnahmen, desto höher die Erfolgsaussichten des Verkäufers.

Ich übergebe keine Gelder mehr, die ich nicht voll unter Kontrolle habe. Ebenso tätige ich keine Geschäfte mit Leuten die ich nicht kenne und deren Sitz im Ausland liegt. Die Performance? Papier ist geduldig.

gruß
 
sphillips  Am: 24.03.2003 14:45:06 Gelesen: 29101# 3 @  
Hier mal ein Link bezüglich einer kurzen Diskussion, die vor kurzem stattfand. Zu dem was Walter sagt ist auch eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, aber dennoch:

http://www.terminmarktwelt.de/cgi-bin/tmw-forum.pl?ST=4942&CP=2

Grüße und natürlich weiterhin viel Erfolg.

Sven Phillips
 
Richard Ebert  Am: 24.03.2003 21:22:47 Gelesen: 29035# 4 @  
@ slowturtle

Hinter der von Ihnen genannten WKN verbirgt sich der Riwa Futures Fund. Dieser wurde vor einigen Jahren auf den British Virgin Islands aufgelegt und dürfte mit dem K1 Global nichts zu tun haben.

Haben Sie eine andere WPK ?
 
Richard Ebert  Am: 24.03.2003 22:54:31 Gelesen: 29011# 5 @  
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ermittelt derzeit NICHT mehr gegen die Initiatoren und Vertreiber des K1 Fonds. Der Text steht auf der Internetseite des BAKred:

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Aktueller Hinweis:

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes mit zwei Beschlüssen vom 10. Dezember 2001 die aufschiebende Wirkung der Widersprüche von Herrn Helmut Kiener und Herrn Martin Plischke gegen die Bescheide des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen wiederhergestellt. Die Bescheide dürfen danach vorläufig nicht vollzogen werden. Gegen diese Entscheidungen hat das Bundesaufsichtsamt beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Beschwerde beantragt. Bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat das Bundesaufsichtsamt die Vollstreckung der Bescheide gegen die übrigen Vermittler von Beteiligungen an der K1 Fonds GbR ausgesetzt.

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Pressemitteilung vom 28. September 2001

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen untersagt Helmut Kiener die Finanzportfolioverwaltung

Mit sofort vollziehbarem, aber noch nicht bestandskräftigem Bescheid untersagte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Herrn Helmut Kiener in Aschaffenburg, die Finanzportfolioverwaltung weiter unerlaubt zu erbringen. Herr Kiener darf danach nicht mehr das Beteiligungskapital der Gesellschafter der K1 Fonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts (K1 Fonds GbR), Aschaffenburg, in Finanzinstrumenten anlegen und verwalten. Dies gilt auch, soweit Dritte in die Verwaltung des Kapitals mit einbezogen sind bzw. mit der Verwaltung des Kapitals betraut wurden.

Darüber hinaus untersagte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen mit sofort vollziehbaren, aber noch nicht bestandskräftigen Bescheiden folgenden Unternehmen und Personen, die Anlagevermittlung weiterhin unerlaubt zu erbringen sowie für Beteiligungen an der K1 Fonds GbR zu werben:

SAGÜTA Buchverlag, Druckereierzeugnissevertrieb und Werbung für Anbieter von Finanzdienstleistungen GmbH, Saarbrücken,
Gunter Horak, Heiningen,
K-Invest, Inh. Michael Plischke, Oftersheim,
Werner Klammer, Günzburg,
Herbert Dressler, Berching,
Oswald Loewens, Balingen.
Die Unternehmen bzw. Personen vermittelten ohne die erforderliche Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes Beteiligungen an der K1 Fonds GbR.

Den Anlegern wird eine Beteiligung an der als offener Fonds ausgestalteten K1 Fonds GbR angeboten. Nach deren Gesellschaftszweck soll das Beteiligungskapital der Gesellschafter in Devisen-, Aktien (Index)-, Zins- und Terminmärkten angelegt werden. Für das Beteiligungsangebot wird mit angeblichen Wertzuwächsen in Höhe von 312,8 % seit 1996 geworben. Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Herr Helmut Kiener, dem unter anderem die Verwaltung des Gesellschaftervermögens obliegt. Das Vermögen soll dem Gesellschaftszweck entsprechend in Finanzinstrumenten angelegt werden. Herr Kiener kann sich nach den Vertragsbedingungen für seine Vermögensverwaltertätigkeit sog. Trader oder Händler bedienen, denen er eine Handlungsvollmacht über die Anlagekonten erteilt.

In welchem Umfang Herr Kiener Beteiligungskapital der GbR-Gesellschafter in Finanzinstrumenten angelegt hat, konnte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bisher noch nicht abschließend klären.
 
slowturtle  Am: 25.03.2003 09:13:30 Gelesen: 28976# 6 @  
Herr Ebert,

die WKN 930405 ist korrekt, ich habe sie der homepage http://www.k1-global.de des Anbieters entnommen. Vielleicht wurde der RIWA Genussschein umgewidmet.

Das letzte Update des BAFIN ist mehr als ein Jahr her. Ist die Sache im Sande verlaufen?
 
Richard Ebert  Am: 25.03.2003 21:17:06 Gelesen: 28907# 7 @  
Wenn ich die WPK bei Wallstreet Online eingebe, finde ich den Riwa Fonds mit aktuellen Daten, aber ohne die traumhaften Gewinne des K1 Global Ltd.

Auf der Seite vom BAKred habe ich nicht mehr nachgesehen.

Wer Lust und Zeit hat, könnte bei google.de den Suchbegriff 'K1 Fonds' eingeben, bei den etwa 20 Anbietern nachforschen und die Ergebnisse hier zusammenfassen.
 
Falschname: Phantom X  Am: 29.03.2004 10:32:19 Gelesen: 28043# 8 @  
Hallo alle zusammen,

möchte mal was zu Walter und Sven Phillips sagen.

Wenn ihr den Fond nicht kennt, solltet ihr euch überlegen was ihr hier schreibt. Sämtliche namhaften großen Finanzfirmen haben ihren Sitz auf den British Virgin Islands. Zudem sollte man sich erst einmal mit der Zusammensetzung einzelner Anlagen, deren Manager und der dazu geltenden Gesetzgebung vertraut machen.

Wenn Aufgrund einer Regulierung am Finanzmarkt, neue Forderungen und Bedingungen für den Handel und für die Verwaltung von Finanzmitteln aufgelegt werden, so können die Manager darauf nicht rechtzeitig reagieren. Dies bedeutet aber nicht, dass der Manager oder das Produkt schlecht sind.

Die Bürokratie und Gesetzgebung lässt in Deutschland derzeit keinen vernünftigen Handel mit Derivaten zu. Dies ist vielleicht auch der Grund, warum die wirklich guten Produkte nicht aus Deutschland kommen.

Die Amerikaner, Engländer und Schweizer sind uns um jahrzehnte voraus.

Also, erst überlegen, dann schreiben.

MfG,

P X
 
Walter  Am: 29.03.2004 12:35:44 Gelesen: 27999# 9 @  
@ PhantomX

Was haben Sie eigentlich an dem Wort Rechtssicherheit meines Beitrages nicht verstanden?

Sie zahlen keine Kapitalgewinn-, Vermögen- und Erbschaftsteuer auf den Islands. Alles bekannte Fakten.

Nur: Überall, wo das große leicht verdiente Geld lockt, zieht das auch die dunklen Schafe der Branche an. Wie die Motten das Licht.

Als Privatanleger sind Sie nicht in der Lage sich über Fondsmangager usw. ein großes Bild zu machen.

Das man an die Verwaltung fremder Gelder und die damit verbundene Sorgsfaltspflicht auch im Handel mit Derivaten strenge Masstäbe ansetzt, sollte sich eigentlich von selbst verstehen.

Warum man sich als Unternehmen scheut, sich der Kontrolle der Bafin zu unterziehen, hier soll sich jeder selbst seine Gedanken machen.

Um es nochmal klar zu sagen. Wer auf den Virgins investiert, kann sein Geld überweisen, darauf hoffen, das das Geschäft funktioniert und darauf Vertrauen das er sein Geld wieder erhält.

Die Möglichkeit irgendlwelche rechtlíche Ansprüche durchzusetzen sind gleich Null. Wer das alles Verstanden hat und immer noch sein Geld investieren will, bitte.

gruss
 
PFTR  Am: 29.03.2004 13:03:21 Gelesen: 27976# 10 @  
@ Walter

Nicht jeder der sich der Kontrolle der BAFIN entziehen möchte, macht dies aus unseriosen Gründen oder wegen betrügerischen Absichten. Gerade im Hedgfefondsbereich/ Alternative Investments war es bis Anfang des Jahres hierzulande überhaupt nicht möglich Produkte anzubieten bzw. diese innerhalb von Deutschland arbeiten zu lassen. Das hat einfach mit Gesetzesvorschriften zu tun, die BAFIN, die ja leider auch hier von einigen immer als das "Böse" an sich tituliert wird, ist ja lediglich eine personell völlig unterbesetzte Kontrollbehörde. Diese Gesetztesvorschriften würden hypothetisch dazu führen, dass selbst Leute wie Buffet, Soros, usw. ihre Geschäfte nicht in D tätigen dürften.

Aber egal ob ich aus steuerlichen, verwaltungsrechtlichen oder sonstigen Gründen einen anderen Ort als Deutschland für die Wahl meiner Geschäftsniederlassung wähle, wir leben in einer globalen Welt, handeln globale Produkte und so ist es erstmal alles andere als unseriös wenn ich nicht von Deutschland aus arbeite! Fakt ist auch, dass viele bedeutende und große Anbieter im Finanzbereich von sog. Offshore Plätzen aus arbeiten.

Ich stimme Ihnen in einem Punkt voll zu:

'Nur überall wo das große leicht verdiente Geld lockt, zieht das auch die dunklen Schafe der Branche an. Wie die Motten das Licht. Als Privatanleger sind Sie nicht in der Lage sich über Fondsmangager usw. ein großes Bild zu machen.'

Durchdenkt man aber gerade den letzten Satz, dann dürfte man überhaupt kein Geld mehr bei einem Anbieter anlegen! Der hier manchmal im Forum dann formulierte Satz (nicht von Ihnen): 'um meine Geldanlagen kümmere ich mich nur selbst' (sinngemäß) ist natürlich in meinen Augen auch Quatsch, da man dabei das Risiko "ICH" völlig außer acht läßt!

Ich denke ein gesundes Mass an Zweifel ist immer angebracht, aber zuviel Misstrauen wird einen auf Dauer vielleicht zu einem "alten Grandler" werden lassen. :-)

Beste Grüße

Jens (auch manchmal grandelnt)
 
Walter  Am: 29.03.2004 15:56:06 Gelesen: 27911# 11 @  
@ Jens

Das mit dem Grandler war nett gesagt und das stimmt auch. Irgendwie kann ich nicht mehr aus meiner Haut.

Ich habe in den vielen Jahren der Praxis gesehen wie Menschen belogen, betrogen und um ihre Existenz gebracht wurden.

Es ist immer das gleiche Muster, nur die Verpackung ist eine andere. Aber anscheinend muss es so sein, und wird es auch künfig so sein.

Das schlimme ist nur, am Ende habe ich immer recht behalten. Nur auf Erfolge dieser Art kann ich echt verzichten.

gruss Walter
 
Richard Ebert  Am: 12.07.2004 01:08:01 Gelesen: 27460# 12 @  
BaFin untersagt der K1 Invest Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft

Am 17.06.2004 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K1 Invest Ltd. mit Sitz in Tortola, British Virgin Islands, das Finanzkommissionsgeschäft in Deutschland untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet.

Die K1 Invest Ltd. bot Anlegern in Deutschland an, sich mit Genussrechten an ihrem " K1 Invest Fonds" zu beteiligen. Das Genussrechtskapital sollte in " Futures, Forward-Geschäfte, Optionen sowie andere Termingeschäfte auf Währungen, Indizes, Metalle und sonstige Rohstoffe" investiert werden. An diesem " Fondsvermögen" war der Anleger beteiligt.

Für das Anlageangebot warb die Gesellschaft mit einem angeblichen Wertzuwachs des "kumulierten Nettogewinns" seit 1996 in Höhe von über 489 %. Mit dieser Tätigkeit erbrachte die K1 Invest Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die K1 Invest Ltd. ist verpflichtet, die Genussrechtswerte der Anleger in Deutschland zu berechnen und auszuzahlen. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt, den 05. Juli 2004
 
PFTR  Am: 12.07.2004 10:49:55 Gelesen: 27408# 13 @  
@ Herrn Ebert

Jetzt wirds ja mal richtig spannend in der ganzen "BAFIN Story". Mit dem erneuten Verbot bzw. der Aufforderung der Rückabwicklung der Genusscheine bekommt ja diese etwas ältere Meldung jetzt auch Brisanz:

K1 Global Fonds Police der Vienna-Life Lebensversicherung AG

(21.06.04) Schaan/Liechtenstein (hedgefondsweb.de) - Die Vienna-Life Lebensversicherung AG bietet die Dach-Hedgefonds basierte K1 Global Fonds Police an.

Dazu die Investmentstrategen: "Grundlage der K1 Global Fonds Police bildet das von Diplom-Psychologen Helmut Kiener entwickelte und seit 1996 angewendete K1 Fund Allocation System. Es handelt sich um ein semiautomatisiertes Programm, das unter Einbeziehung stochastischer und statistischer Parameter genaue Handlungsanweisungen für Kapitalallokationen in Alternative Investments liefert. Es kam seit 1996 in Form von deutschen GbRs und als Genussrechtsvariante zur Anwendung."

Das Fondsportfolio der K 1 Global Fonds Police setzt sich aus Genussrechten der K 1 Global Ltd zusammen. Die K 1 Global Ltd ist eine Kapitalgesellschaft nach dem Recht der British Virgin Islands (BVI). Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an einer Mehrzahl so genannter Hedge Fonds (Zielfonds). Die K 1 Global Ltd erwirbt die Beteiligungen an den Zielfonds, entweder direkt oder durch Abschluss eines auf das betreffende Portfolio von Zielfonds bezogenes Derivat.

Die Vienna Life Strategen bieten nach eigener Darstellung "damit den Zugriff auf einen gigantischen Markt an, der dem durchschnittlichen Anleger auf Grund der hohen Einstiegssummen sowie der Zulassungseinschränkungen von Hedge Fonds durch das deutsche sog. Investmentmodernisierungsgesetz nur eingeschränkt möglich ist": "Hier sei nur das Beispiel genannt, dass die Zielfonds der zulassungsfähigen Dachhedgefonds besonders aus steuerlichen Gründen täglich Ihr Anlageportfolio an die deutschen Behörden melden müssen. Damit fallen schätzungsweise 95% der besten Hedge Fonds Manager als Anlagemöglichkeit aus, da diese es nicht nötig haben, sich deutschen Transparenzkriterien zu unterwerfen. Die verbleibenden 5% werden dann überwiegend aus Newcomern ohne großer Ergebnisvergangenheit bestehen und alsbald an Ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Diese Dachfonds werden dann nur mehr in hoch liquide Strategien investieren können, die dann wiederum durch das notwendige Fondsvolumen eine hohe Marktabhängigkeit aufweisen werden, wollen sie eine Strafbesteuerung auf der Ebene des Fonds vermeiden."

Die Vienna Life garantiert das angelegte Kapital bei Einmalprämien (Tarif Selecta 2000/F3E) zu 100% und bei laufender Prämienzahlung (Tarif Selecta 2001/F3L) besteht die Wahlmöglichkeit von 30% bzw. 60% (Einkommenssteuerbefreiung) bis maximal 200% bei Ableben.

Über Vienna Life

Die Vienna Life, eine Liechtensteiner Versicherungsgesellschaft, die seit 2001 auch in Deutschland zugelassen ist, ist eine hundertprozentige Tochter der Wiener Städtischen Versicherung, welche wiederum zu den drei größten österreichischen Versicherungen gehört.

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Müssen jetzt auch alle Versicherungen die hier von Vienna in Deutschland verkauft wurden (wurden überhaut welche verkauft?) ebenso rückabgewickelt werden? Wer trägt die Kosten? Wieso vergibt man zuerst eine Zulassung an die Vienna, alle Versicherungsprodukte müssen von der BAFIN genehmigt werden, und verbietet nur wenige Wochen später deren Grundlage? Spannend!

mfg Jens
 
select  Am: 12.07.2004 11:00:02 Gelesen: 27400# 14 @  
@ PFTR

"Müssen jetzt auch alle Versicherungen die hier von Vienna in Deutschland verkauft wurden (wurden überhaut welche verkauft?) ebenso rückabgewickelt werden? Wer trägt die Kosten? Wieso vergibt man zuerst eine Zulassung an die Vienna, alle Versicherungsprodukte müssen von der BAFIN genehmigt werden, und verbietet nur wenige Wochen später deren Grundlage? Spannend!"

Wenn Versicherungen verkauft wurden, werden diese natürlich nicht abgewickelt. Hier wird einfach der "Vermögensverwalter" von der Versicherung ausgetauscht. Die Gesellschaft wird nun vielleicht in Quadriga :-) die Beiträge der Versicherer einzahlen. Das Geld der VN aus dem K1 Fonds sind natürlich weg.

Übrigens passieren diese Situation öfters als man glaubt. Ich hatte mal einen Kunden dem ein ähnliches Produkt zur Tilgungsaussetzung verkauft wurde. Als ich mich bei der Bafin nach dem Vermögensverwalter von der LV Vertrag erkundigte wurde mir gesagt, das dieser Verwalter schon länger nicht merh besteht. Damit das Geschäft rechtlich "sauber" über die Bühne geht, wurde der die Hülle des alten Verwalters von einer Bank in Hamburg aufgekauft. Der Kunde hatte über 90% Verlust.

Mfg select
 
PFTR  Am: 12.07.2004 11:30:53 Gelesen: 27384# 15 @  
Hallo Select,

Frage dazu: Wieso ist das Geld des Kunden weg? Klingt jetzt vielleicht blöd, aber K1 ist ja wohl alles andere als pleite sondern das Geschäft wird ja von der BAFIN untersagt weil ein vermeindliches unerlaubtes Finanzkommisionsgeschäft vorliegt, oder? Sollten sich in den letzten Wochen keine grundlegenden Veränderungen ergeben haben, seit Genehmigung des Vienna Tarifs durch die BAFIN, macht sich dann die BAFIN nicht schadenersatzpflichtig? Als Nichtjurist bin ich mir da aber in Deutsch-absurdistan-land nicht so sicher. :-)

Zusammen mit GAMAG ist jetzt K1 der zweite Anbieter dem von der BAFIN zuerst eine Erlaubnis erteilt wurde und diese dann wieder ohne ersichtliche Veränderungen des Geschäftsinhaltes wieder entzogen wurde. Reiben sich da clevere Anwälte nicht schon die Hände? Und wenn die die Entscheidungen zu GAMAG und K1 korrekt sind, wären dann folgerichtig nicht auch die Quadriga GS ein verbotenes Finanzkommissionsgeschäft?

mfg Jens
 
select  Am: 12.07.2004 12:03:06 Gelesen: 27368# 16 @  
@ PFTR

"Frage dazu: Wieso ist das Geld des Kunden weg?"

Da hatte ich mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Mit Geld weg meinte ich den Wertverlust auf die eingezahlten Beiträge. Es wird das verbleibende "Guthaben" zum dem "neuen" Verwalter übertragen und dort weiter fortgeführt. Wenn der das Geld nicht mehr erwirtschaftet hat der Kunde Pech oder bei Tilgungsaussetzungen ein Problem. In wie fern hier rechtlich eine Chance besteht, auf Schadensersatz zu klagen kann ich nicht beurteilen.

Fakt ist: Betrug ist Betrug und zu mir hat mal ein Deutscher Richter gesagt, was nützt Ihnen der Anspruch nach dem BGB von 30 Jahren, wenn die Gegenseite kein Guthaben hat. Danach habe ich den Gerichtssaal mit meiner Frau verlassen und dachte mir, das das alles ein schlechter Traum sei. Meine Frau hatte keinen Lohn mehr ausbezahlt bekommen und rechtlich gesehen kann man über den Geschäftsinhaber nichts holen. Da die Firma auf seine Frau lief, aber er als Geschäftsführer auftrat. Und wie Sie ja vielleicht auch selber wissen darf nach deutschen Recht nicht einmal unbewegliche Sachen gepfändet werden. Die Firma kann sich heute immer noch wirtschaftlich bewegen, aber die Forderungen können nicht eingeklagt werden.

So wird es auch bei den oben genannten Fall passieren. Am Ende stehen die Anleger wieder "blöd" da und die jeweiligen Geschäftsführer werden vielleicht als Dritte irgendwann wieder durch ein neues oder bestehendes Produkt auftreten.

Warum die Bafin verklaren? Auf welcher Grundlage denn?

Gruß select
 
Norden-Trader  Am: 12.07.2004 12:14:57 Gelesen: 27359# 17 @  
Wenn die Gegenseite kein Geld hat, mag eine Klage nicht lohnend sein.

Man kann aber Konkursantrag stellen und die Kreise der Herrschaften stören. Nur wirft man für die Kosten gutes Geld dem schlechten hinterher.
 
PFTR  Am: 12.07.2004 12:24:44 Gelesen: 27350# 18 @  
Hallo Select,

nicht falsch verstehen: ich kann dem Wirken des BAFIN in dieser Sache weder etwas gutes noch etwas schlechtes abgewinnen. Die BAFIN ist ja auch nur ausführendes Organ. Ich gehe jetzt mal davon aus, ich wäre (wäre, - ich bin nicht) bei der Vienna verantwortlich für Produkteinführungen. Ich entwickel also ein Produkt, lasse dieses von der BAFIN prüfen und bekomme es genehmigt. Nun gehe ich in den Vertrieb mit allem was dazugehört inkl. finanzieller Aufwendungen. Und wenige Zeit später verbietet mir die selbe BAFIN dieses Produkt wieder. Komme ich jetzt nicht irgendwie ins Grübeln. Wäre übrigens das selbe wenn mir eine andere Behörde ein x-beliebiges Produkt erst genehmigt und dann wieder ohne neue Gründe verbietet (sagen wir mal - weil wir Männer sind - eine Biersorte!) Na das wäre ja erst ein Skandal, oder? :-)

Das Problem ist einfach, dass es rechtlich ok ist, was GAMAG und K1 machen, aber die BAFIN dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht zulassen will. Und so ist diese ganze Geschichte eine typisch deutsche Geschichte unserer Zeit. Keine klaren Regeln, hunderttausend Ergänzungen zur Ergänzung der Ergänzungsvorlage, so dass am Ende nicht mal die Macher der Regeln noch durchblicken. Traurig aber wahr.

Wenn man Konstrukte wie GAMAG oder K1 nicht will, ok. Dann aber klare Regeln aufstellen und sagen: Es geht nur so oder garnicht. Basta.

mfg Jens
 
Richard Ebert  Am: 12.07.2004 12:29:22 Gelesen: 27345# 19 @  
Thema: Lynchjustiz der BAFin gegen Jaeger, Straush, K1& Co. ?

Richard Ebert Am: 04.12.2003 22:13:23 Gelesen: 635

Lynchjustiz?

Die BaFin hat jüngst gleich drei Alternative-Investment-Anbieter aufs Korn genommen – mit wenig nachvollziehbaren Argumenten.

(02.12.03) Während sich die großen Fondsgesellschaften in Deutschland schon auf die für 2004 anstehende Zulassung von Hedgefonds freuen und die Vorbereitungen für entsprechende Produkte auf Hochtouren laufen, sehen sich kleinere, zum Teil schon sehr lang am Markt aktive Anbieter von Alternative Investments von einer aus ihrer Sicht zunehmenden Behördenwillkür in ihrer Existenz bedroht. Zum Hintergrund: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist in der jüngsten Zeit gleich gegen drei Anbieter in Deutschland mit Verfügungen aktiv geworden, die es diesen Initiatoren fürs Erste unmöglich macht, ihren Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

Klare Worte für das Vorgehen der Aufsichtsbehörde findet dazu Carsten Straush, als Geschäftsführer der in Frankfurt ansässigen German Asset Managers AG (GAMAG) selbst von den BaFin-Maßnahmen betroffen. „Das Vorgehen der BaFin erinnert aus unserer Sicht an die Behauptung, Saddam Hussein verfüge über Massenvernichtungswaffen, im Vorfeld des Irak-Kriegs“, meint Straush, für ihn handelt es sich um „eine reine Alibi-Konstruktion“. Das neue Investmentmodernisierungsgesetz, über das künftig auch Hedgefonds in Deutschland zulässig sein werden, hält er für nichts anderes als ein „Pfründesicherungsgesetz für die Großen in der Branche“.

Die GAMAG, bereits seit 1998 in Deutschland aktiv, bezeichnet sich selbst als erfolgreichster Anbieter von Hedgefonds-Zertifikaten in Deutschland. Dass Straush etwas von der Sache versteht, zeigen die jüngsten Ergebnisse der von ihm entwickelten Produkte namens Vola+Value-Master-Zertifikat und Black+White-Master-Zertifikat. Nachdem das Jahr 2002 alles andere als günstig verlaufen war, konnten beide Produkte mit Wertzuwächsen von mehr als 20 Prozent in den vergangenen zwölf Monaten wieder deutlich zulegen.

Zickzack-Kurs

Um seine Zertifikate in Deutschland anbieten zu können, hatte Straush schon im Vorfeld der Unternehmensgründung eine Anfrage an die Finanzaufsichtsbehörde gestellt, worauf die ihm die Genehmigungsfreiheit seiner Geschäfte auch bescheinigt hatte. „Nach Jahren der Ruhe“, so Straush, „hat die BaFin dann im Dezember vergangenen Jahres erklärt, sie habe den Vorgang nochmals geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei unseren Aktivitäten um ein genehmigungspflichtiges Finanzkommissionsgeschäft handle.“ Deshalb, so die Behörde, seien die im Rahmen der Produkte angelegten Gelder unverzüglich wieder an die Anleger auszuzahlen. „Das entbehrt jeglicher Substanz“, wehrt sich Straush gegen die Anschuldigungen der Aufsicht. Die Behörde versuche mit offensichtlich falschen Tatsachenbehauptungen und unter Missbrauch des so genannten Sofortvollzugs Fakten zu schaffen, um eine verwaltungsübliche Untersuchung zu verhindern. Angesichts des Zickzack-Kurses seitens der Behörde kommt Straush zu dem Schluss: „Die BaFin ist noch weit davon entfernt, das notwendige Handwerkszeug zu beherrschen, einen so diffizilen Bereich zu regulieren, wie ihn hochkarätige Hedgefonds-Investments darstellen.“ Das lasse angesichts der für 2004 geplanten Zulassung von Hedgefonds Schlimmes befürchten.

Als jüngste Maßnahme der Aufsicht gegen die GAMAG wurde dem Unternehmen am 13. Oktober 2003 untersagt, den Erwerbern der Master-Zertifikate Änderungen der Anlageverträge anzubieten. „Wir beabsichtigen aber gar nicht, unseren Investoren irgendwelche Vertragsänderungen anzubieten“, erklärt Straush mit Blick auf zwei Anfang Oktober auf den Bahamas gegründete Hedgefonds mit gleicher Ausrichtung wie die Master-Zertifikate, auf die sämtliche Assets der Master-Zertifikate übetragen wurden. „Bei den beiden neuen Fonds dürfen den Anlegern nur die Kosten entstehen, die ihnen auch schon bei der Zertifikatslösung berechnet wurden“, so Straush. Vertragsänderungen zwischen der GAMAG und ihren Kunden seien deshalb gar nicht nötig, weshalb auch der jüngste BaFin-Bescheid ins Leere laufe. Außerdem habe seine Gesellschaft jetzt Klage gegen die BaFin vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht, um so beweisen zu können, dass die Gesellschaft keinerlei Bankgeschäfte betreibe.

Behörden widersprechen sich

Mit dem Vorwurf des unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfts sieht sich seit 19. September 2003 auch Mario Jaeger konfrontiert. Über seine in London anässige Firma Jaeger Research Ltd. bietet der Alternative-Investment-Spezialist zwei Handelssysteme namens JR Combi Fund und JR CTS Trend auch in Deutschland an. Mit guten Ergebnissen, wie beispielsweise der Wertzuwachs von 80 Prozent im Combi Fund seit dessen Auflage Ende Mai 2001 belegt. Mit dem deutlich spekulativer angelegten CTS Trend ist Jaeger sogar eine Verzehnfachung des eingesetzten Kapitals seit Handelsbeginn am 1. Januar 2000 gelungen. „Unsere Kunden jedenfalls waren bisher mehr als zufrieden mit dieser Leistung“, so Jaeger.

Warum die BaFin überhaupt gegen ihn vorgeht, kann er sich nur so erklären: „Wir haben oft das Konto unserer deutschen Tochter-GmbH für Einzahlungen unserer in Deutschland ansässigen Kunden benutzt“, so Jaeger. „Wahrscheinlich war das der Fehler.“ Andererseits erscheint ihm die jüngste Verfügung der BaFin umso erstaunlicher, als er auf seine Anfrage vom November 2002 bei der für seinen Wohnort zuständigen Hauptverwaltung Stuttgart der Deutschen Bundesbank eine schriftliche Bestätigung erhalten hat, wonach die Ausgabe von Genussscheinen und die Investition der damit eingenommenen Gelder laut Kreditwesengesetz eraubnisfrei sei.

Dennoch hatte Jaeger anfangs versucht, mit der Aufsichtsbehörde zu kooperieren in der Hoffnung, damit die Angelegenheit möglichst schnell beilegen zu können. „Wir hatten sogar angeboten, alle in den Fonds angelegten Gelder an unsere Kunden auszuzahlen“, so Jaeger. Das war an einem Freitag. Montags darauf stand prompt ein vom Aufsichtsamt bestellter Abwickler vor der Tür, um sämtliche Unterlagen zu beschlagnahmen und alle Konten einschließlich Jaegers Privatkonten zu sperren. Damit beauftragt ist der Hamburger Rechtsanwalt Georg Henningsmeier. Der hat sich vor kurzem zur ersten Abrechnung seiner Kosten laut Jaeger direkt und ohne Vorankündigung aus den beschlagnahmten Konten laut Jaeger bedient, Höhe der Rechnung: satte 130.000 Euro. Die Redaktion hätte gern mit ihm über die gesamte Angelegenheit gesprochen, Henningsmeier stand jedoch – auch auf wiederholte Anfrage von FONDS professionell – zu keinem Gespräch zur Verfügung.

„An die Wand fahren“

Es ist nicht nur die immens hohe Kostenrechnung, sondern auch das Kaltstellen seiner eigenen Person seitens der Aufsicht, die Jaeger mittlerweile zu dem Schluss kommen lassen: „Es sieht für mich manchmal so aus, als wolle die BaFin hier so schnell wie möglich Tatsachen schaffen, indem sie unsere Produkte regelrecht gegen die Wand fahren lässt, um am Ende sagen zu können, das haben wir ja gleich gewusst.“ Mittlerweile zieht deshalb auch Jaeger rechtliche Schritte gegen die Aufsicht in Betracht. „Damit hätten wir dann wohl auch die Möglichkeit, den unhaltbaren Vorwurf, unsere Buchhaltung sei nicht ordnungsgemäß geführt, aus der Welt zu schaffen“, hofft er. Dass eine Klage gegen die Aufsichtsbehörde nicht ohne Erfolg bleiben muss, zeigt ein anderer, nicht minder aktueller Fall. Bereits im Jahr 2000 war die seit 1995 in Deutschland aktive K1 Invest GbR in Mörfelden-Walldorf erstmals ins Visier der Finanzaufsicht geraten, Nachdem die Gesellschaft ihren K1-Fonds über sechs Jahre unbehelligt in Form von Anteilen an ihrer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vertreiben konnte, flatterte im Jahr 2000 die erste Verfügung durch die Aufsichtsbehörde ins Haus. Als Konsequenz daraus nahmen die K1-Leute kurzerhand die Dienste eines von der Aufsicht zugelassenen Investmentmanagers in Anspruch, um den Auflagen Genüge zu tun. Doch das reichte den Aufsehern offensichtlich nicht, die sich im Sommer dieses Jahres kurzerhand auf den Standpunkt stellten, K1 Invest selbst betreibe mit dem Vertrieb ihrer Gesellschaftsanteile die Finanzportfolioverwaltung, wofür ihr die Erlaubnis fehle. Dementsprechend sei die Gesellschaft verpflichtet, das verwaltete Beteiligungskapital komplett an die Anleger auszuzahlen.

In der gesamten Angelegenheit haben die K1-Verantwortlichen inzwischen mehrere Klagen auf Rechtsschutz zur Aussetzung der BaFin-Maßnahmen vor verschiedenen Verwaltungsgerichten eingereicht. Ein Problem in diesem Zusammenhang ist aber, dass die BaFin offenbar wiederholt versucht hat, durch immer wieder neue Verfügungen und Androhungen, Tatsachen zu schaffen, die einem Rechtsentscheid durch die Gerichte stets vorgreifen. Kurz vor Drucklegung dieser Ausgabe erfuhr die Redaktion aber von Michael Smolek von der Nito UK Asset Management Ltd. in London, die seit dem Jahr 2001 mit K1 zusammenarbeitet und die weltweite Vertriebskoordination für deren Produkte übernommen hat, dass es nun doch zu einer Entscheidung seitens des Verwaltungsgerichts Frankfurt zugunsten von K1 gekommen ist. Im Prinzip bedeutet das, dass die BaFin nun vorerst nicht mehr weiter gegen die Gesellschaft vorgehen kann und alle bisherigen Maßnahmen und Verfügungen auszusetzen sind. „Das ist immerhin ein Etappensieg“, so Smolek über das Urteil, aufgrund dessen jetzt der seit zwei Monaten in Deutschland eingestellte Vertrieb über lizenzierte Finanzdienstleister wieder aufgenommen werden soll.

Säuberungsaktion?

Nicht nur aufgrund der Maßnahmen selbst, sondern auch im Hinblick auf die Vehemenz in der Vorgehensweise und die zeitliche Häufung von gleich drei Fällen drängt sich die Frage auf, ob hier etwa der Markt mithilfe der BaFin um einige kleine und mittlere Anbieter bereinigt werden soll. Sollen hier etwa etablierte Angebote vom Markt verschwinden, damit große Banken und deren Fondstöchter als Produzenten der ab kommendem Jahr in Deutschland zugelassenen Hedgefonds bloß nicht gleich auf eine Konkurrenz stoßen, die dann schon über eine beachtliche Historie verfügt? Heinz Klötzner, Geschäftsführer der FMK Finanzdienstleistung GmbH in Chemnitz, betrachtet das Vorgehen der BaFin gegen Anbieter wie Jaeger Research oder K1 zumindest als Ausdruck kleinerer Machtkämpfe vor Inkrafttreten des Investmodernisierungsgesetzes.

Noch deutlich schärfer formuliert das der Initiator eines Alternative-Investment-Produkts, das ähnlich angelegt ist wie die drei jetzt in der Schusslinie der BaFin stehenden Konstruktionen: „Aus meiner Sicht hat da eine regelrechte Treibjagd begonnen“, erklärt er, will aber – aus Angst, die Aufseher könnten auch ihn ins Visier nehmen – auf keinen Fall genannt werden. Als treibende Kraft dahinter vermutet auch dieser Initiator die Lobby der Banken, die schließlich den größten Anteil an der Finanzierung des Aufsichtsamtes übernehme und nun ihren Einfluss dazu nutze, sich von der Behörde kurz vor der Zulassung von Hedgefonds den Markt von unliebsamen Konkurrenten säubern zu lassen.

BaFin weist Vorwürfe zurück

Auf die Frage, was denn an den Vorwürfen dran sei, hinter der kaum zu übersehenden Häufung von Maßnahmen der Behörde verstecke sich nicht viel anderes als eine Art Säuberungsaktion, antwortet BaFin-Sprecher Oliver Struck: „Das ist Unsinn. Die BaFin schreitet gegen Geschäfte ein, die ohne die erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz betrieben werden. Wenn bestimmte Geschäftsmodelle bei Anbietern in Mode kommen, muss die BaFin zwangsläufig öfter tätig werden. Das hat mit dem in Kürze in Kraft tretenden Investmentgesetz nichts zu tun.“ Außerdem könne von einer Häufung solcher Maßnahmen seitens des Amtes in der jüngsten Zeit schon deshalb keine Rede sein, weil die Behörde gegen einige der betroffenen Anbieter schon sehr viel früher aktiv geworden sei.

Dennoch gehen Experten davon aus, dass die drei jetzt in die Öffentlichkeit geratenen Fälle nur die Spitze des Eisbergs sind. Das zumindest erwartet Achim Pütz, Partner im Münchener Büro der internationalen Rechtsanwaltskanzlei SJ Berwin Knopf Tulloch Steininger und gleichzeitig Vorsitzender des Bundesverbands Alternative Investments in Bonn. Zwar hält auch Pütz nichts von der These einer groß angelegten Säuberungsaktion, dennoch erwartet er, dass es durchaus noch weitere Anbieter treffen wird. „Es sieht nun einmal so aus, als würde das Investmentmodernisierungsgesetz in der jetzt vom Bundestag beschlossenen Form auch vom Bundesrat verabschiedet werden“, so Pütz.

Das aber bedeute im Umkehrschluss, dass reine Derivate oder Futures-Fonds, auch wie sie derzeit eben zum Teil noch in Form von Genussscheinen angeboten werden, unter der neuen Rechtslage als Single-Hedgefonds gelten werden. „Damit“, so Pütz, „ist dann aber auch verbunden, dass diese Produkte nur noch im so genannten Private Placement vertrieben werden dürfen.“ Und das besage eben, dass jegliche Werbung dafür zu unterbleiben habe, weil diese Produkte nur auf ausdrückliche Anfrage des Kunden vertrieben werden dürfen. Kein Wunder also, dass sich im Markt hartnäckig Gerüchte halten, wonach auch namhafte Anbieter wie Quadriga, Estlander & Rönnlund oder Steward & Spencer bereits Pläne haben, ihre Angebote auf andere Beine zu stellen.

Zweiklassengesellschaft und Ausnahme im letzten Moment

Lange Zeit sah es im Gesetzgebungsverfahren zum Investmentmodernisierungsgesetz danach aus, dass Hedgefonds, und zwar sowohl Dach-Hedgefonds als auch Single-Hedgefonds, ausschließlich über Banken und zugelassene Finanzdienstleistungsinstitute vertrieben werden dürften. Auch wenn bei Redaktionsschluss die endgültige Zustimmung des Bundesrats noch ausstand, wird es in Zukunft aus Vertriebssicht wohl auf eine Zweiteilung hinauslaufen: Dach-Hedgefonds fallen dann unter die Ausnahmeregelung nach Paragraph 2 Abs. 6 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes, nach der ein Vermittler, der über eine Gewerbeerlaubnis nach Paragraph 34 c der Gewerbeordnung verfügt, Anteile an Investmentfonds vermitteln darf. Anders bei den Single-Hedgefonds, deren Anteile ausschließlich im Rahmen eines Private Placement vetrieben werden dürfen. Das heißt: Für Single-Hedgefonds darf nicht aktiv geworben werden – nur wenn der Kunde ausdrücklich danach fragt, darf ihm der Bankberater oder ein von der BaFin zugelassener Portfolioverwalter ein solches Produkt vermitteln.

(Quelle: FONDS professionell, http://www.fondsprofessionell.de)
 
select  Am: 12.07.2004 12:31:58 Gelesen: 27344# 20 @  
@ PFTR

Da haben Sie natürlich recht. Aber unser Staat ist einfach so gefangen in seinen Gesetzen, das es nur den Bach runtergehen muss.

Bestes Beispiel ist ja wohl Vodafone. Nicht Vodafone hat einen Fehler begangen, sondern unser Staat hat diese Gesetzeslücken gebildet und "schlaue" Unternehmer nutzen diese auch. Ist doch o.k.

Gruß select
 
blaky  Am: 12.07.2004 14:24:35 Gelesen: 27302# 21 @  
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Bafin nur nach streng formalistischen Kriterien vorgeht. Es wird nicht inhaltlich geprüft, ob z.b. das Angebot von K 1 seriös ist. Es ist einfach so, dass K 1 nach Auffassung des Bafin in D keine Zulassung für das Finanzkommissionsgeschäft hat. Hierfür muss nähmlich normalerweise eine Genehmigung durch die Bafin vorliegen.

Wenn das Produkt im Rahmen einer Fondspolice angeboten wird, ist dies rechtlich völlig vom ersten Fall zu unterscheiden. Jetzt kommt es nur noch darauf an, ob die Versicherungsgesellschaft eine Zulassung in Deutschland hat. Das Bafin prüft dann meiner Meinung nach nicht mehr die in der Police angebotenen Produkte. Zumindestens muss K 1 im Rahmen der Fondspolice über keine Erlaubnis für das Finanzkommissionsgeschäft in Deutschland verfügen. Da die Versicherungsgesellschaft Vienna Life seit 2001 in Deutschland zugelassen ist, ist somit auch die Police automatisch zugelassen.

So ist zumindestens mein Kenntnisstand.
 
select  Am: 12.07.2004 17:54:57 Gelesen: 27260# 22 @  
@ blaky

"Da die Versicherungsgesellschaft Vienna Life seit 2001 in Deutschland zugelassen ist, ist somit auch die Police automatisch zugelassen."

So sehe ich das auch. Wenn die Versicherungsgesellschaft in Deutschland eine Zulassung hat kann Sie im Rahmen der "Vermögensvermehrung" (so sollte der optimale Fall ja sein) mit den Beitragseinnahmen "rumpanschen" wie Sie will.

Gruß select
 
Richard Ebert  Am: 22.07.2004 19:08:13 Gelesen: 27063# 23 @  
K1 Global Fonds bis auf weiteres nicht mehr auf hedgefondsweb.de

Haar, 22.07.04 - Die Redaktion von hedgefondsweb.de hat sich entschlossen, bis auf weiteres das Produkt

K1 Global Fonds (ISIN XC0009304053, WKN 930405) des Anbieters K1 Global Ltd. c/o HWR Services Limited

von dieser Webseite zu nehmen.

Hintergrund ist eine Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wonach der K1 Invest Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft untersagt ist.
 
Richard Ebert  Am: 16.11.2004 18:48:30 Gelesen: 26335# 24 @  
Neuemission: VK 1 Index-Zertifikat 12/12 (VAG)

Investmentgesellschaft: Varengold Wertpapierhandelsbank AG

Anlagegrundsatz: Das Zertifikat partizipiert an der Wertentwicklung des VK 1-Index. Dieser gibt die Wertentwicklung von 20 bis 50 unterschiedlichen Hedgefonds wider. Die Auswahl der Indexkomponenten erfolgt nach dem vom Diplom-Psychologen Helmut Kiener entwickelten und seit 1996 angewandten K1 Fund Allocation System TM.

Dabei handelt es sich um ein semi-automatisiertes Programm, das unter Einbeziehung stochastischer und statistischer Parameter genaue Handelsempfehlungen für Kapitalallokationen in Alternative Investments liefert. Darüber hinaus ist das Zertifikat mit einem Hebel (max. 4) ausgestattet, so dass eine Wertänderung des Indices eine überproportionale Veränderung des
Zertifikatewertes zur Folge hat.

(Quelle: http://www.hedgefondsweb.de)
 
Schlenz  Am: 01.01.2005 19:58:41 Gelesen: 26019# 25 @  
Kann mir jemand den aktuellen Stand zum Thema K1 Invest oder Jaeger-Funds mitteilen

Ist mein Geld im K1 weg, oder kann ich noch klagen ?
 
Richard Ebert  Am: 01.01.2005 23:27:40 Gelesen: 26003# 26 @  
@ Schlenz

Wie kommen Sie auf die Idee, dass Ihr Geld im K1 'weg' sei. Haben Sie schon versucht, es durch eine vertragsgemässe Kündigung zu erhalten ?

Wenn ja, gegen wen wollen Sie klagen, vor welchem Gericht und aus welchem Grund ?

Zu Jaeger fragen Sie bitte unter dem gleichnamigen Thema. Bitte als Suchwort eingeben.
 

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