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Der Index für Eberts Trading Magazin - kurz Findex - genannt zeigt Ihnen den schnellsten Weg zum umfangreichen Wissen der Redaktion. Alle hier aufgeführten Hefte können Sie jetzt noch bestellen, solange diese vorrätig sind. Suchen Sie nach Themen oder geben Sie ein Suchwort ein. Der Findex steht Ihnen auch als Download zur Verfügung.
 
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Mai   164174184194204214224234244254264 
Juni   165175185195205215225235245 265 
August   166 186196206216226236246256266 
September  157167177 197207217 237247257267 
Oktober 148158 178 198208218228238248258268 
November   169179 199209219229239249259269 
Dezember140150 170180190 210220230240250260270 

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Recht & SteuernOptionen und Optionsscheine (1)
Heft 205 / Seite 57Tendenzen der Rechtsprechung - Wenn nicht schon der Termin- und Differenzeinwand die Möglichkeit gibt, ohne Behauptung eines Fehlverhaltens seine Verluste zurückzuholen, werden die Anforderungen an eine schriftliche Aufklärung über die Risiken so lange gedreht und gewendet, bis die Aufklärung als nicht ausreichend abgetan und die Firma zum Schadenersatz verurteilt werden kann.
 
Recht & SteuernOptionen und Optionsscheine (2)
Heft 208 / Seite 57Tendenzen der Rechtsprechung - Wie unterschiedlich und einzelfallbezogen die Rechtsprechung bei Optionsscheingeschäften im Gegensatz zu unverbrieften Optionen ist, lassen drei neuere Urteile erkennen, die unterschiedliche Tendenzen aufweisen. Es handelt sich um ein Urteil des OLG Köln, ein Urteil des OLG Zweibrücken und ein Urteil des LG Osnabrück.
 
Recht & SteuernAnlagefonds nach Schweizer Recht
Heft 210 / Seite 56Zulassung und Aufsicht von Derivatenfonds im Ausland - Beginn einer lockeren Folge über die Zulassungs-Profile der wichtigsten Offshore-Zentren.
 
Recht & SteuernRechtliche Fragen bei der Vermittlung
Heft 211 / Seite 61... von Forexgeschäften an Privatkunden (1) - Im ersten Teil werden die grundlegenden Begriffe und die Problematik des Forexhandels dargestellt: Devisenkassageschäft, Devisengeschäfte über Währungsfutures bzw. -optionen, Forwardgeschäft, Interbankenhandel, Devisenbörsen, Terminologie des FOREX-Geschäfts, Notierung und Abwicklung
 
Recht & SteuernKollektivanlagen auf der Isle of Man
Heft 212 / Seite 61Zulassung und Aufsicht von Derivatenfonds im Ausland - Beginn einer lockeren Folge über die Zulassungs-Profile der wichtigsten Offshore-Zentren.
 
Recht & SteuernRechtliche Fragen bei der Vermittlung
Heft 213 / Seite 60... von Forexgeschäften an Privatkunden (2) - Nachdem im ersten Teil die grundlegenden Begriffe des Forexhandels dargestellt wurden, soll nunmehr im zweiten Teil auf die Risiken und die rechtliche Behandlung eingegangen werden
 
Recht & SteuernUmsetzung der Wertpapierdienstleistung in Irland
Heft 214 / Seite 60Irland hat im Jahr 1995 die beiden Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Graf Praschma zeigt, was alles zu beachten ist, wenn man als Wertpapierdienstleister in Irland tätig werden möchte.
 
Recht & SteuernAmtshaftung der Bundesrepublik Deutschland
Heft 215 / Seite 61Fehlende Umsetzung einer EG-Richtlinie - Wenn Sie vorhaben, die Bundesrepublik Deutschland für ihre Verluste an den Terminmärkten haftbar zu machen, sollten Sie zunächst den Artikel von Dr. Frank M. Heß lesen, der aufzeigt, inwieweit hier überhaupt Möglichkeiten vorhanden sind.
 
Recht & SteuernDie Wertpapierdienstleistungs- und Kapitaladäquanzrichtlinie (1)
Heft 216 / Seite 62Der Entwurf nebst Begründungen zur Umsetzung der Wertpapierdienstleistungs- und Kapitaladäquanzrichtlinie sowie zur Änderung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften liegt jetzt vor. Graf Praschma informiert über Regelungsbereich und Begriffsbestimmungen, Erlaubnis und deren Voraussetzungen und Eigenkapitalanforderungen.
 
Recht & SteuernDie Wertpapierdienstleistungs- und Kapitaladäquanzrichtlinie (2)
Heft 217 / Seite 61Das Gesetz zur Umsetzung der Wertpapierdienstleistungs- und Kapitaladäquanzrichtlinie sowie zur Änderung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften liegt vor. In dieser Ausgabe gehen wir auf die Anforderungen an die Leitung eines Finanzdienstleisters nach dem Diskussionsentwurf zur Umsetzung der WDLR ein.
 
Recht & SteuernVerhaltensrichtlinien - Rules of Conduct (1)
Heft 218 / Seite 66Die §§ 31, 32 und 33 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sehen für die Wertpapierdienstleistungsunternehmen bestimmte Verhaltens- und Organisationspflichten vor. In § 35 WpHG ist dem Bundesamt für den Wertpapierhandel (BAWe) zur Aufgabe gemacht und die Befugnis eingeräumt, die Erfülltung dieser Verhaltens- und Organisationspflichten zu überwachen.
 
Recht & SteuernAnmerkungen zu den Urteilen im Finanzdienstleistungsbereich
Heft 219 / Seite 66Dem Verfasser sind in der letzten Zeit mehrere Gerichtsurteile aufgefallen, die verschieden Problemkreise berühren, die for den Bereich der Durchführung von Finanzdienstleistungen im Termingeschäftsbereich von Interesse sein dürften (Amtshaftung der BRD wegen fehlender Umsetzung einer EG-Richtlinie, Persönliche Haftung von Kundenberatern und Telefonverkäufern, Haftung ausländischer Broker, bei denen ein deutscher Vermittler ein Omnibuskonto hält).
 
Recht & SteuernLizenz für Vermittler (1)
Heft 220 / Seite 63Inzwischen dürfte es sich auch bis in den letzten Winkel dieser Republik herumgesprochen haben, daß ab dem Jahr 1997, und zwar voraussichtlich ab dem 01.07. oder spätestens ab dem 01.08.1997 zur Vermittlung von Termingeschäften eine Erlaubnis erforderlich ist. Eine solche Erlaubnis ist nicht nur für die Vermittlung nötig, sondern auch für die Verwaltung von Kapitalanlagen, sowohl im Bereich Derivate als auch bei Aktien und Renten.
 
Recht & SteuernLizenz für Vermittler (2)
Heft 221 / Seite 65In ETM 220 hatten wir uns mit der in diesem Jahr anstehenden Gesetzesreform befasst. Auch ist inzwischen fraglich, ob das Gesetzesvorhaben, die Reform des Kreditwesengesetzes mit der Umsetzung der Wertpapierdienstleistungs- und Kapitaladäquanzrichtlinie und damit die Erlaubnispflicht für die vermittlung von Finanzdienstleistungen generell, einschließlich aller Formen der Vermittlung und Verwaltung von Termingeschäften, tatsächlich wie im Gesetz vorgesehen zum 01.07.1997 in Kraft tritt. Möglicherweise könnte es im Rahmen des gesetzgeberischen Vorhaben eine Reihe von Verzögerungen geben.
 
Recht & SteuernFinanzdienstleister in Offshore-Zentren - Steuerliche Probleme
Heft 222 / Seite 68Unternehmer im Finanzdienstleistungsbereich überlegen aus unterschiedlichen Gründen, ihre Tätigkeit in das Ausland zu verlagern. Die Absicht ist meist, aus dem Ausland nach Deutschland hinein tätig zu werden. Die Gründe liegen oft im zivilrechtlichen Bereich. Das Risiko des Termineinwands soll ausgeschaltet werden. Häufig sind die hohen Hürden des deutschen Aufsichtsrechts verantwortlich. Die Tätigkeit des Unternehmers ist ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft (meist Einlagen-, Effekten- oder Investmentgeschäft). Der Unternehmer kann die in Deutschland erforderlichen Voraussetzungen, z.B. die Kapitalausstattung nicht erfüllen. Oder aber es sind steuerliche Gründe maßgeblich. Einkünfte sollen ins Ausland verlagert werden.
 
Recht & Steuern6. KWG-Novelle - Angemessenheit und Liquidität der Eigenmittel (1)
Heft 224 / Seite 61Die Europäische Kapitaladäquanzrichtlinie vom 15. März 1993(93/6/KWG) schreibt für die Finanzdienstleister einen Mindeststandard an Kapitalausstattung vor. Für die Kreditinstitute, die das Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben, gibt es schon seit längerem eine Reihe von Europäischen Richtlinien, die der Sicherung einer angemessenen Kapitalausstattung dieser Institute dienen. In dieser Ausgabe: Rechtsquellen und Bedeutung der Grundsätze · Grundsatz I · Handelsbuchinstitute und Nicht-Handelsbuchinstitute · Angemessenheitskoeffizienten
 
Recht & SteuernRechtsfragen bei der Einschaltung von sogenannten Offshore Gesellschaften (1)
Heft 225 / Seite 68Bei der Durchführung von Termingeschäften und Finanzdienstleistungen werden aus unterschiedlichen Erwägungen von der Betreiberseite sogenannte Offshore Gesellschaften eingesetzt. Dies ist nicht nur eine Erscheinung des sogenannten „grauen“ Kapitalmarktes, sondern auch anerkannte und ordnungsgemäß arbeitende Finanzdienstleister bedienen sich der Offshore Gesellschaften. Hintergrund sind dabei in erster Linie drei Motive.
 
Recht & Steuern6. KWG-Novelle - Angemessenheit und Liquidität der Eigenmittel (2)
Heft 226 / Seite 686. KWG-Novelle - Angemessenheit und Liquidität der Eigenmittel eines Institutes - Entwurf des Grundsatzes I des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. In dieser Ausgabe: Risikoaktiva · Marktrisikopositionen · Bemessungsgrundlage der Risikoaktiva · Termingeschäfte, Optionen und Marktbewertungsmethode · Nettingregelung bzw. Saldierungs- und/oder Aufrechnungsvereinbarungen
 
Recht & Steuern6. KWG-Novelle - Angemessenheit und Liquidität der Eigenmittel (3)
Heft 228 / Seite 696. KWG-Novelle - Angemessenheit und Liquidität der Eigenmittel eines Institutes - Entwurf des Grundsatzes I des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. In dieser Ausgabe: Bonitätsgewichte der Schuldner der Riskoaktiva · Marktrisikopositionen · Rohwarenpositionen
 
Recht & SteuernRechtsfragen bei der Einschaltung von sogenannten Offshore Gesellschaften (3)
Heft 229 / Seite 69Haftungsrechtliche Problempunkte bei der Einschaltung von Offshore-Gesellschaften
 
Recht & Steuern6. KWG-Novelle - Angemessenheit und Liquidität der Eigenmittel (4)
Heft 230 / Seite 696. KWG-Novelle - Angemessenheit und Liquidität der Eigenmittel eines Institutes - Entwurf des Grundsatzes I des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. In dieser Ausgabe: Handelsbuchrisikopositionen · Kursrisiko der Aktiennettopositionen · Adressenausfallrisiko
 
Recht & Steuern6. KWG-Novelle - Angemessenheit und Liquidität der Eigenmittel (5)
Heft 232 / Seite 676. KWG-Novelle - Angemessenheit und Liquidität der Eigenmittel eines Institutes - Entwurf des Grundsatzes I des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. In dieser Ausgabe: Risikobewertung von Optionen
 
Recht & SteuernProbleme bei der Neuregelung für Finanzdienstleistungen
Heft 232 / Seite 69Bei der praktischen Umsetzung der Neuregeluingen im Kreditwesengesetz und Wertpapierhandelsgesetz tauchen immer wieder die gleichen Probleme auf, die sich nicht ohne weiteres aus dem Gesetzestext lösen lassen, sondern einer Klärung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden bzw. der Gerichts bedürfen. Nachfolgend werden hier einige dieser Probleme angesprochen (Wertpapierhandelsbank, Übergang von Bankgeschäft zur Finanzdienstleistung, Betriebsbeginn in 1997 - Gewerbe- und Handelsregister-Anmeldung in 1998, § 34 a WpHG - getrennte Kontenführung)
 
Recht & Steuern6. KWG-Novelle - Angemessenheit und Liquidität der Eigenmittel (6)
Heft 234 / Seite 696. KWG-Novelle - Angemessenheit und Liquidität der Eigenmittel eines Institutes - Entwurf des Grundsatzes I des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. In dieser Ausgabe: Individuelle Modelle zur Erfassung der Vermögensrisiken · Auswirkung für neubeaufsichtigte Institute
 
Recht & SteuernBestimmung der Aufklärungspflicht bei der Tätigkeit von Finanzdienstleisternbei
Heft 235 / Seite 68Termingeschäften durch das schweizerische Bundesgericht
 
Recht & SteuernRechtliches
Heft 236 / Seite 69Glosse über die Bezeichnung Wertpapierhandelsbank - Am 23. Juni 1998 veröffentlichte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen eine Pressemitteilung unter der Überschrift „Unzulässige Werbung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen“. Mit gleichem Inhalt wurden Schreiben an einige neu der Aufsicht unterliegenden Firmen geschickt. Die Pressemitteilung und die Schreiben waren wohl die Reaktion auf Presseberichte, die anprangerten, daß sich jeder Ganove „Wertpapierhandelsbank“ nennen könne. Wie so häufig, waren die Presseberichts teils überzogen und teils schlicht falsch. Die Reaktion des Amtes ist teilweise unglücklich. Ihre Begründung lässt einiges zu wünschen übrig.
 
Recht & SteuernPrüfung der Finanzdienstleister im Rahmen der Neuregelung der 6. KWG-Novelle
Heft 238 / Seite 71Hintergrund und Rechtsgrundlagen
 
Recht & SteuernDie Auswirkungen der 6. KWG-Novelle auf Kollektivanlagen
Heft 239 / Seite 71Durch die Umsetzung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (WDLR) im Rahmen der 6. KWG-Novelle wurden für den regulatorischen Berecih erhebliche Änderungen in das deutsche Recht eingeführt. Diese beziehen sich zunächst primär auf die Einzelanlage, jedoch zeigen sie auch erhebliche Auswirkungen auf Kollektivanlagen im Bereich der Derivate auf, da in der Praxis erhebliche Streitpunkte bei der Behandlung aufgeworfen wurden.
 
Recht & SteuernZwei akute Probleme
Heft 240 / Seite 701. Anwendungsbereich des § 34 a Wertpapierhandelsgesetz - In einem Schreiben vom Oktober 1998 nahm das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Stellung zu § 34 a Wertpapierhandelsgesetz. In diesem Schreiben weist das BAWe darauf hin, daß ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das nicht Einlagenkreditinstitut ist, Kundengelder, die es im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder einer Wertpapiernebendienstleistung entgegennimmt und im eigenen Namen und auf Rechnung der Kunden verwendet, unverzüglich getrennt von den Geldern des Unternehmens und von anderen Kundengeldern auf Treuhandkonten bei einem Einlagenkreditinstitut zu verwahren. 2. Anzeige eines neuen Geschäftsleiters bzw. Bevollmächtigten
 
Recht & SteuernDie Prüfungsberichtsverordnung
Heft 241 / Seite 71Die Grundlage der Prüfungsberichtsverordnung: Allgemeine Vorschriften, Allgemeiner Teil des Prüfungsberichtes, Vorschirften für alle Institute, Ergänzende Vorschriften, Besonderer Teil des Püfungsberichtes und weitere besondere Vorschriften
 
Recht & SteuernDie Regelung der Groß-, Millionen- und Organkredite (1)
Heft 242 / Seite 70Unter der Überschrift „Kreditgeschäft“ sieht das Kreditwesengesetz Vorschriften über Großkredite, Millionenkredite und Organkredite vor.
 
Recht & SteuernDie Sonderprüfung nach § 35 WpHG
Heft 243 / Seite 66Hatten wir uns in der Vergangenheit in den verschiedenen Beiträgen im ETM zu Rechtsfraegn teilweise mit sehr theoretischen Aspekten befaßt, die jedoch gleichwohl erhebliche Bedeutung für das tägliche Geschäft der Finanzdienstleistungsindustrie haben, so wollen wir diesmal versuchen, einen „Bericht aus dem wirklichen Leben“ zu geben. Wie allgemein bekannt sein dürfte, sind die Aufsichtsämter, und zwar sowohl das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und die diesbezüglich nachgeordneten Landeszentralbanken als auch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt befugt, die einzelnen Finanzdienstleistungsinstitute grundsätzlich unangemeldet und theoretisch jederzeit einer Prüfung zu unterziehen. Erfolgt eine solche Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, so spricht man von einer Sonderprüfung § 35 WpHG.
 
Recht & SteuernSind Handelsvertreter künftig Scheinselbständige ?
Heft 243 / Seite 71Auswirkungen des Gesetzes zur Korrektur in der Sozialversicherungs und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte auf die Behandlung der Mitarbeiter von Finanzdienstleistungsunternehmen.
 
Recht & SteuernDie Regelung der Groß-, Millionen- und Organkredite (2)
Heft 244 / Seite 10Unter der Überschrift „Kreditgeschäft“ sieht das Kreditwesengesetz Vorschriften über Großkredite, Millionenkredite und Organkredite vor.
 
Recht & SteuernVerbindliche Termingeschäfte
Heft 244 / Seite 67Immer wieder sehen sich deutsche Finanzdienstleistungsinstitute, Broker, Wertpapierhandelsbanken auch lange nach Inkrafttreten der 6. KWG-Novelle und der damit einhergehenden strengen gesetzlichen Regelung Kundenbeschwerden oder Anspruchsschreiben von Rechtsanwälten im Namen von Kunden ausgesetzt, wonach Rückforderungsansprüche aufgrund angeblicher Unverbindlichkeit der getätigten Termingeschäfte geltend gemacht werden. Dies wollen wir einmal zum Anlaß nehmen, die aktuelle Situation etwas näher zu betrachten.
 
Recht & SteuernEin neues Selbstbewußtsein
Heft 245 / Seite 65Bekanntermaßen ist seit dem 01.01.1998 die 6. KWG-Novelle in Kraft getreten, die den gesamten Finanzplatz Deutschland im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen neu regelt. Damit sind sämtliche Finanzdienstleistungen, die in Deutschland erbracht werden, genehmigungspflichtig. Inzwischen ist es fast 1 ½ Jahre her, seit dieses Gesetz in Kraft getreten ist. Die Anmeldefrist im Rahmen der Erstanzeige für die Nutzung der Übergangsregelung nach § 64 KWG ist mit Ablauf des 31.03.1998 seit mehr als 1 ¼ Jahren verstrichen. Dementsprechend sollte man davon ausgehen, daß sich die neue Gesetzeslage sowohl bei den Unternehmen, als auch bei den Kunden in ausreichendem Maße herumgesprochen hat und nunmehr im täglichen Leben hinreichend Berücksichtigung findet. Die Praxis zeigt jedoch, daß dies nicht in allen Fällen so ist.
 
Recht & SteuernWer ist Konteninhaber bei Treuhandkonten nach § 34a WpHG ?
Heft 245 / Seite 70Nach § 34a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das kein Einlagenkreditinstitut ist, Kundengelder, die es im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleistung entgegennimmt und im eigenen Namen und auf rechnung der Kunden verwendet, unverzüglich getrennt von den Geldern des Unternehmens und von anderen Kundengeldern auf Treuhandkonten bei einem Einlagenkreditinstitut oder einem vergleichbaren ausländischen Institut zu verwahren.
 
Recht & SteuernDie Regelung der Groß-, Millionen- und Organkredite (3)
Heft 247 / Seite 69Unter der Überschrift „Kreditgeschäft“ sieht das Kreditwesengesetz Vorschriften über Großkredite, Millionenkredite und Organkredite vor.
 
Recht & SteuernDer Prüfungsfragebogen
Heft 248 / Seite 66Es dürfte sich inzwischen allgemein herumgesprochen haben, daß Kreditinstitute, Wertpapierhandelsbanken und natürlich auch sämtliche Finanzdienstleistungsinstitute neben der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 26, 28, 29 KWG auch eine Prüfung des Wohlverhaltens, also eine Überprüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln gemäß § 36 WpHG mindestens einmal jährlich über sich ergehen lassen müssen.
 
Recht & SteuernUmfang der Auskunftspflicht eines Wertpapierhandelsunternehmens (1)
Heft 248 / Seite 69Finanzkommissionäre, Finanzportfolioverwalter und Vermittler sehen sich häufig mit der Situation konfrontiert, dass ihre bestehenden oder verflossenen Kunden Kopien sämtlicher Kontenauszüge oder Statements über die Geschäfte verlangen, die sie über den jeweiligen Finanzdienstleister durchgeführt haben.
 
Recht & SteuernInstitutsinternes Kontrollsystem
Heft 249 / Seite 75Völlig zu Recht weisen die Wirtschaftsprüfer und Bundesaufsichtsämter in jüngster Zeit verstärkt immer wieder darauf hin, daß Institute, die den Vorschriften des KWG und des WpHG unterfallen, ein internes Kontrollverfahren bzw. ein internes Kontrollsystem (IKS) etablieren müssen und im Rahmen ihrer Organisation auch anhand dieses Systems mit gemessen werden.
 
Recht & SteuernDas Märchen vom Churning ? (1)
Heft 249 / Seite 80Betrachtungen zu einem offenen Begriff - Stellen Anleger Ansprüche gegen einen Finanzdienstleister, kann man mit großer Sicherheit davon ausgehen, daß zumindest pauschal der Vorwurf des „Churnings“ erhoben wird. Wird im Rahmen eines Beratungsgespräches mit einem Finanzdienstleister über die Gebührenstruktur gesprochen, so kommt auch hier der Begriff „Churning“ zur Sprache, da man auch von Seiten der Finanzdienstleister sich diesem Vorwurf nicht aussetzen möchte. Man hat manchmal den Eindruck, als ob es sich hier um eine Wunderwaffe oder ein Wunderwort zur Beschreibung sämtlicher Probleme im Zusammenhang mit Gebühren bei der Durchführung von Börsengeschäften handelt. Hinterfragt man dann, was eigentlich unter Churning zu verstehen ist, so bekommt man mit etwas Glück die Antwort „Provisionsschinderei“.
 
Recht & SteuernGrenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
Heft 250 / Seite 74Für Finanzdienstleistungsinstitute moderner Prägung ist es völlig selbstverständlich, daß sich der Kundenkreis nicht nur auf in Deutschland ansässige Kunden beschränken soll. Allerdings hat - wie könnte es anders sein - der Gesetzgeber einige Anforderungen aufgestellt, die bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu beachten sind. In diesem Artikel wollen wir uns damit befassen.
 
Recht & SteuernUmfang der Auskunftspflicht eines Wertpapierhandelsunternehmens (2)
Heft 250 / Seite 78Finanzkommissionäre, Finanzportfolioverwalter und Vermittler sehen sich häufig mit der Situation konfrontiert, dass ihre bestehenden oder verflossenen Kunden Kopien sämtlicher Kontenauszüge oder Statements über die Geschäfte verlangen, die sie über den jeweiligen Finanzdienstleister durchgeführt haben.
 
Recht & SteuernDas Märchen vom Churning ? (2)
Heft 251 / Seite 75Betrachtungen zu einem offenen Begriff - Stellen Anleger Ansprüche gegen einen Finanzdienstleister, kann man mit großer Sicherheit davon ausgehen, daß zumindest pauschal der Vorwurf des „Churnings“ erhoben wird. Wird im Rahmen eines Beratungsgespräches mit einem Finanzdienstleister über die Gebührenstruktur gesprochen, so kommt auch hier der Begriff „Churning“ zur Sprache, da man auch von Seiten der Finanzdienstleister sich diesem Vorwurf nicht aussetzen möchte. Man hat manchmal den Eindruck, als ob es sich hier um eine Wunderwaffe oder ein Wunderwort zur Beschreibung sämtlicher Probleme im Zusammenhang mit Gebühren bei der Durchführung von Börsengeschäften handelt. Hinterfragt man dann, was eigentlich unter Churning zu verstehen ist, so bekommt man mit etwas Glück die Antwort „Provisionsschinderei“.
 
Recht & SteuernDie Innenrevision
Heft 252 / Seite 70Bereits in ETM November 1999 hatten wir auf den Seiten 75 bis 79 über das institutsinterne Kontrollsystem und die Revision berichtet. Inzwischen hat sich auf diesem Sektor aufsichtsbehördlich einiges getan, das wir den interessierten Lesern natürlich nicht vorenthalten wollen.
 
Recht & SteuernUmfang der Auskunftspflicht eines Wertpapierhandelsunternehmens (3)
Heft 252 / Seite 74Finanzkommissionäre, Finanzportfolioverwalter und Vermittler sehen sich häufig mit der Situation konfrontiert, dass ihre bestehenden oder verflossenen Kunden Kopien sämtlicher Kontenauszüge oder Statements über die Geschäfte verlangen, die sie über den jeweiligen Finanzdienstleister durchgeführt haben.
 
Recht & SteuernDickes Lob für LZB Stuttgart !
Heft 253 / Seite 73An dieser Stelle muß man einmal der Landeszentralbank in Baden-Württemberg, Stuttgart, ein ganz besonderes Lob aussprechen. Am 8. März 2000 fand wohl die erste und - das sei schon jetzt gesagt - hervorragende Informationsveranstaltung der LZB für Finanzdienstleister, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater statt. Es soll dies die erste von insgesamt fünf Veranstaltuingen dieser Art sein. Nicht nur, daß die Veranstaltung selbst hervorragend war, auch die Referenten und die von Ihnen verwendeten Unterlagen, die jeder Teilnehmer selbstverständlich mit nach Hause nehmen konnte sowie die Tatsache, daß die Veranstaltung kostenlos war, sind besonders zu loben.
 
Recht & SteuernDas Kreditwesengesetz und andere Finanzmarktgesetze und die Grundsätze ihrer Auslegung (1)
Heft 254 / Seite 75Das Kreditwesengesetz ist verwaltungs- und verfassungsrechtlich ein Eingriffsgesetz. Es beschränkt die Freiheit des Enzelnen und unterwirft bestimmte Bank- und Finanzdienstleistungen einem Erlaubnisvorbehalt. Die Tätigkeit, die unter einer Erlaubnis ausgeübt wird, unterliegt einer engen Aufsicht und Regulierung. Darüber enthält das Kreditwesengesetz Straf- und Ordnungswidrigkeitsvorschriften, die durch Verweise auf Vorschriften verwaltungsrechtlichen Charakters ausgefüllt werden. Die verwaltungsrechtlichen Vorschriften, soweit ihre Verletzung mit Kriminalstrafen und Ordnungswidrigkeitssanktionen bedroht ist, haben überdies auch noch die Qualität von Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen.
 
Recht & SteuernDas Kreditwesengesetz und andere Finanzmarktgesetze und die Grundsätze ihrer Auslegung (2)
Heft 256 / Seite 77In der vorherigen Folge wurden die Auslegungsgrundsätze bei Vorschriften der Eingriffsverwaltung und des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts vorgestellt. Die Anwendung dieser Grundsätze wurde am Beispiel der Übergangsvorschrift § 64e Absatz 2 Kreditwesengesetz erläutert.
 
Recht & SteuernÜberprüfung von US FCMs via Internet
Heft 257 / Seite 75Immer wieder geistern alle möglichen Gerüchte und Spekulationen über amerikanische Broker in Deutschland durch die Medien, Chatrooms und werden von Anlegern, Tradern und Spekulanten heiß diskutiert.
 
Recht & SteuernRecht für Finanzdienstleister
Heft 257 / Seite 78Ein Überblick über die wichtigsten aufsichtsrechtlichen Grundlagen
 
Recht & SteuernÜberprüfung von US-Brokern via Internet
Heft 258 / Seite 76Wer Termingeschäfte tätigt, muß wissen, über welche Firma er solche Geschäfte tätigen kann. Dies gilt natürlich nicht nur für deutsche Firmen, sondern auch für amerikanische Brokerhäuser. Termingeschäfte werden üblicherweise durch amerikanische FCMs, die sogenannten Futures Commission Merchants, abgewickelt. Darüber haben wir bereits in der letzten Ausgabe des ETM berichtet.
 
Recht & SteuernRechtsschutz bei Anlagegeschäften
Heft 258 / Seite 79Wer in irgendeiner Form Anlagegeschäfte abgeschlossen hat, kann in die Situation kommen, dass er sich mit seinem Vertragspartner streitig auseinandersetzen setzen muss, weil die eingeschaltete Bank oder der eingeschaltete Finanzdienstleister seine Pflichten, zumindest nach Auffassung des Anlegers, nicht ordentlich erfüllt hat.
 
Recht & SteuernDay Trading Regeln
Heft 259 / Seite 78Ende Juli diesen Jahres hat das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel den entwurf einer Richtlinie gemäß § 35 Abs. 6 des Wertpapierhandelsgesetzes zur Konkretisierung der Wohlverhaltensregeln der §§ 31, 32 WpHG für das Day Trading geschäft veröffentlicht. Die Kenntnis dieses Richtlinienentwurfs, der sicherlich nur in geringfügig abgeänderter Form auch so in Kraft treten wird, ist sowohl für die Anbieter von Day Trading, als auch für die Trader von Bedeutung.
 
Recht & SteuernWas ist Was ? Ein rechtliches Vademecum der Anlageformen
Heft 259 / Seite 82Dem Anleger werden auf dem Kapitalmarkt eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten angeboten. Er kann Aktien an der Börse, aber auch außerbörslich erwerben, sich an Fonds im In- und Ausland beteiligen oder stille Beteiligungen eingehen.
 
Recht & SteuernTrade Execution
Heft 260 / Seite 80Wie gut ein Online Trading System und ein Broker oder eine Bank sind, zeigt sich meistens erst bei der Trade Execution. Zum einen muss man sich als Trader bzw. Investor, Anleger, Spekulant stets darauf verlassen können, eine zeitnahe Ausführung zu bekommen und vor allem eine solche auch zu Kursen bekommen, die zu diesem Zeitpunkt tatsächlich gehandelt wurden. Zum anderen muß man - bevor man eine solche „timely“ execution (also zeitnahe Ausführung der Order) erhält - auch in der Lage sein, den Auftrag überhaupt „durchzubringen“ sprich entweder in das Trading- oder Handelssystem eingeben zu können oder sonstwie, z.B. telefonisch, per Fax, durch e-mail, via Internet, „loszuwerden“, also an den Broker oder die Bank zu übermitteln.
 
Recht & SteuernProspekte für Neuemissionen
Heft 260 / Seite 83Die Anleger werden heutzutage mit Angebote von Aktien aus Neuemissionen überschwemmt, in den grossen Tageszeitungen, im Fernsehen und selbstverständlich in den Finanzmagazinen und -journalen wird für deartige Neuemissionen geworben.
 
Was ist was ?Ein rechtliches Vademecum der Anlageformen (2)
Heft 263 / Seite 69Dem Anleger werden auf dem Kapitalmarkt eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten angeboten. Er kann Aktien an der Börse, aber auch außerbörslich erwerben, sich an Fonds im In- und Ausland beteiligen oder stille Beteiligungen eingehen.
 
RechtNeuemissions Prospekt (3)
Heft 264 / Seite 69Die Anforderungen an einen Emissionsprospekt sind in der Börsenzulassungsverordnung und Verkaufsprospektverordnung niedergelegt. Eine der wichtigsten Vorschriften zu Beginn dieser Verordnungen ist die Bestimmung, dass im Prospekt anzugeben ist, wer für seinen Inhalt verantwortlich ist. Der verantwortliche Herausgeber hat darüber hinaus durch seine Unterschrift zu bestätigen, dass die Angaben im Prospekt richtig sind und nichts Wesentliches ausgelassen ist. Mit dieser Regelung wird einem Anleger erspart, mühsam zu suchen, wer als Prospektverantwortlicher möglicherweise für Prospekthaftungsansprüche verantwortlich ist.
 
RechtEin rechtliches Vademecum der Anlageformen (3)
Heft 265 / Seite 69Dem Anleger werden auf dem Kapitalmarkt eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten angeboten. Er kann Aktien an der Börse, aber auch außerbörslich erwerben, sich an Fonds im In- und Ausland beteiligen oder stille Beteiligungen eingehen.
 
RechtNeuemissionen Prospekt (4)
Heft 266 / Seite 71Mit der vorigen Folge der Serie wurden die Erläuterungen der Angaben über das angebotene Wertpapier abgeschlossen. In der Verkaufsprospektverordnung werden danach die Mindestangaben aufgeführt, die in dem Prospekt über die Emittentin zu machen sind, d.h. die Gesellschaft, die die Aktien ausgibt.
 
RechtDie rechtliche Behandlung von Investmentclubs (1)
Heft 267 / Seite 71Die Menschen in Deutschland haben die Börse entdeckt. Sie wollen aber nicht allein spekulieren, sondern schließen sich zu gemeinsamer Börsenanlage in sogenannten Investmentclubs zusammen. In diesem Artikel wollen wir versuchen, die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte bei Investmentclubs aufzuzeigen und praktische Hinweise zu geben.
 
Viertes FinanzmarktförderungsgesetzBundesfinanzministerium legt Entwurf vor (1)
Heft 268 / Seite 70Kürzlich hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf zum 4. Finanzmarktförderungsgesetz vorgelegt. Bei diesem Förderungsgesetz handelt es sich wie bei seinen drei Vorgängern um ein sogenanntes Artikelgesetz. Artikelgesetz bedeutet, dass es in verschiedenen Artikeln Vorschriften in schon existierende Gesetze einfügt, streicht oder ändert. Es wird also inhaltlich kein neues Gesetz über einen bestimmten Sachbereich geschaffen.
 
RechtDie rechtliche Behandlung von Investmentclubs (2)
Heft 269 / Seite 70Die Menschen in Deutschland haben die Börse entdeckt. Sie wollen aber nicht allein spekulieren, sondern schließen sich zu gemeinsamer Börsenanlage in sogenannten Investmentclubs zusammen. In diesem Artikel wollen wir versuchen, die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte bei Investmentclubs aufzuzeigen und praktische Hinweise zu geben.
 
RechtTrading im Jahr 2002
Heft 271 / Seite 65Der aktive Trader muss sich zwar primär auf sein Trading selbst konzentrieren, sollte jedoch unbedingt wissen, was auf ihn bzw. die Broker im nächsten Jahr an rechtlichen Neuerungen zukommt, damit man sich frühzeitig auf die Entwicklungen einstellen kann, die nämlich im Ergebnis unter anderem Gebührenerhöhungen nach sich ziehen werden.
 
RechtDie rechtliche Behandlung von Investmentclubs (3)
Heft 272 / Seite 72Nachdem in den vorherigen Folgen auf die aufsichtsrechtlichen Problematiken bei der Behandlung von Investmentsclubs in der Form einer GbR hingewiesen worden ist, soll in diesem Artikel auf zwei aktuelle Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Köln hingewiesen werden.